OTS-Meldung der APA vom Di, 30.Okt 2007
EU-Entscheid:
Entschädigung für Entwertung durch Fluglärm
Rechtsmeinung des Obmannes der AFLG Antifluglärmgemeinschaft bestätigt
Wien (OTS) - Die jüngste EU-Entscheidung erweist die Richtigkeit, der
Rechtsansicht des
Obmannes der AFLG Antifluglärmgemeinschaft, Verein gegen
entschädigungslose Grundentwertung
durch Flugverkehr, emer. RA Dr. Emmerich FRITZ, dass Entwertungen durch
Fluglärm entschädigt
werden müssen.
Das verkündete er auch bereits vor mehr als zweieinhalb Jahren bei der
Gründung des
gemeinnützigen Vereines AFLG Antifluglärmgemeinschaft, dem er sich
ehrenamtlich als Obmann
zur Verfügung stellte. In Österreich hat noch nie jemand für derartige
Wertvernichtungen
Entschädigung geleistet.
Der Europäische Gerichtshof in Strassburg hat in seiner jüngsten
Entscheidung wieder
einmal die rechtliche Überzeugung des emer. RA Dr. Emmerich FRITZ
bestätigt und die
Entschädigungspflicht für Fluglärm festgeschrieben.
In Kürze wird die AFLG Antifluglärmgemeinschaft mit der Aktenzahl der
Entscheidung
des EuGH die Umsetzung dieser Entscheidung im EU-Staat Österreich
begehren.
Rückfragehinweis:
Schriftführerin der AFLG Antifluglärmgemeinschaft
Johanna Aschenbrenner-Faltl
johanna.faltl@aon.at, Tel.: 01/6162268, 0650/6162268
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OTS0203 2007-10-30/13:42