WiF   -  Wiener Forum  -  31.10.07

OTS-Meldung der APA vom Di, 30.Okt 2007

EU-Entscheid: Entschädigung für Entwertung durch Fluglärm

Rechtsmeinung des Obmannes der AFLG Antifluglärmgemeinschaft bestätigt

Wien (OTS) - Die jüngste EU-Entscheidung erweist die Richtigkeit, der Rechtsansicht des
Obmannes der AFLG Antifluglärmgemeinschaft, Verein gegen entschädigungslose Grundentwertung
durch Flugverkehr, emer. RA Dr. Emmerich FRITZ, dass Entwertungen durch Fluglärm entschädigt
werden müssen.

Das verkündete er auch bereits vor mehr als zweieinhalb Jahren bei der Gründung des
gemeinnützigen Vereines AFLG Antifluglärmgemeinschaft, dem er sich ehrenamtlich als Obmann
zur Verfügung stellte. In Österreich hat noch nie jemand für derartige Wertvernichtungen
Entschädigung geleistet.

Der Europäische Gerichtshof in Strassburg hat in seiner jüngsten Entscheidung wieder
einmal die rechtliche Überzeugung des emer. RA Dr. Emmerich FRITZ bestätigt und die
Entschädigungspflicht für Fluglärm festgeschrieben.

In Kürze wird die AFLG Antifluglärmgemeinschaft mit der Aktenzahl der Entscheidung
des EuGH die Umsetzung dieser Entscheidung im EU-Staat Österreich begehren.

Rückfragehinweis:
Schriftführerin der AFLG Antifluglärmgemeinschaft
Johanna Aschenbrenner-Faltl
johanna.faltl@aon.at, Tel.: 01/6162268, 0650/6162268

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OTS0203 2007-10-30/13:42
 

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