Fluglärm in Essling und Groß–Enzersdorf /
DIE
REALITÄT
(Im Anhang sind Erklärungen
und Hinweise für die folgenden Angaben, siehe Pkt.Nr. )
Landungen:
Bei Süd / Südostwind und offensichtlich
auch bei Windstille bezw. geringer Windstärke (z.B.
23.10.06 laut Hohe Warte Wind 3km/h umlaufend) erfolgen Landungen über Piste 16
(Wien 22,Essling und Groß-Enzersdof)
Änderungen Teilvertrag ab
12.5.05, Pkt.V/3/a/b.
2002 fanden 25,9 % aller
Landungen auf Piste 16 statt. Als Zielwert wird festgelegt: ab 2004 rund 27,5 %
auf Piste 16.
Landevorgang:
Wird bereits ab Schafflerhof durch ausfahren des Fahrwerkes eingeleitet.
Fahrwerk erhöht Lärmpegel.
Flughöhe:
Ca. 290 m über Boden in Essling und ca. 260 m in Groß-Enzersdorf. Es wird
angenommen, dass diese Werte häufig unterschritten werden(Pkt.1)
Curved approach:
Kein Terminplan, kann noch
viele Jahre dauern. (Pkt.2)
Lärmpegel:
Es geht nicht nur um die
Lautstärke sondern vor allem um die Frequenz.
An starken Tagen wird viele
Stunden im 1½
- 2 Minuten Takt. geflogen. Selbst die,
von Vie, angegebenen (realitätsfremden) „Dauerschallpegel“ sind bei derartigen
Dauerbelastungen mit Sicherheit gesundheitsschädlich.
Ein großer Teil der Flugzeuge
erreicht nach eigenen Messungen einen Lärmpegel von 72 bis 79 dB /Tag und Nacht
und liegen daher, in der Zeit wo geflogen wird, weit über Vie – Angaben. (Pkt.3)
(DVD mit Videoaufzeichnung vorhanden)


Nachtflüge:
Bei Süd / Südostwind und
offensichtlich auch bei Windstille bezw. geringer
Windstärke erfolgen Landungen in der Nacht ausschließlich
über Essling, Piste 16. (Pkt.4 )
26.10. Österreich-Zeitung
Seite 4, SPÖ verweist auf durchgesetztes
Nachtflugverbot 21:00 bis 7:00. ?? (gehört Essling
nicht zu Wien ?) Bitte Flugpläne ansehen. http://www.viennaairport.com/jart/prj3/via/website.jart?rel=de&content
Nachtruhestörung:
Nach dem Wiener Landesgesetz kann
man den Nachbarn wegen lautem Singen zur Anzeige bringen, nicht aber Dauerlärm
- Erzeuger wie ein Flugzeug. Gleichheitsgrundsatz ?????
Masterplan www.viennaairport.com
Zitat: Grundlage der
Planungen ist die Entwicklung des
Passagieraufkommens
PLAN 2006 = 14 Millionen Passagiere (2005-ca.124.000 Starts und 124.000 Landungen)
PLAN 2010 = 20 Millionen Pasagiere
(starker Ausbau der östlichen
Nachbar-Kunden)
Was bringt ein Ungar, der von
Wien nach USA fliegt ,was bringen Transitpassagiere
plus starker Ausbau der Frachtflüge der
betroffenen Bevölkerung ???
Und alle müssen irgendwo
Starten und Landen!!
Wien – Projekt Asperner
Flughafen
Bauordnung: Schlafzimmer im
Keller und Ausgehverbot in das Freie könnte eine Lösung sein.
Den paar tausend neuen Bürger
wünschen wir viel Freude mit Ohropax !!!!
Gesetze:
Lärmschutzwände auf den
Straßen, Nachtfahrverbote, max. Lärmpegel in Betrieben oder Discos und anderen
Bereichen sind gesetzlich geregelt.
Es gibt aber offensichtlich kein Bundesgesetz welches den Bürger
vor Lärm und Schadstoffen aus der Luft schützt. (Pkt.
5)
Schadstoffe aus der Luft:
Gesetz nicht erforderlich ??
Flugzeuge erzeugen scheinbar, laut FWAG, keinen Feinstaub und keine Abgase (Pkt.6)
Mediationsverfahren:
6 an den
Verhandlungen beteiligte Bürgerinitiativen/Vertretungen
und die AUA haben 2003 nicht oder mit
Einschränkungen, zugestimmt.
Ob die Gemeindevertreter, NÖ-Werbung,
Tourismus –Wien und andere Unterzeichner tatsächlich die Wünsche und Interessen
der Bürger vertreten haben ???????????
Umweltfonds:
Zahlung von 20 Cent pro
Passagier am Tag und 60 Cent pro Nachtpassagier an einen Gemeindefond (25 %
Zweckgebunden ???) Das ist gut für die Gemeindekasse aber ich sehe nicht ganz
was das den betroffenen Leuten konkret hilft.
Technischer Lärmschutz:
(Finanzielle Unterstützung
für Lärmschutzmaßnahmen)
Kommt für Essling
und Groß–Enzersdorf offensichtlich nicht in Frage, da
wir laut Flughafen in einem Bereich von ca. 50 dB(A) leq
Tag und ca. 45 dB (A) leq Nacht liegen ( bis zu 66
Flugbewegungen vorgesehen). .(Pkt.7)
Resümee Mediationsverfahren:
Bei uns fliegen mehr Flugzeuge denn je.
z.B.: Sept./Okt. 06, super
Wetter, ein Aufenthalt im Garten fast nicht erträglich, immer mehr Flieger
reißen uns in der Nacht aus dem Schlaf und der Flughafen jubelt über enorme
Umsatzsteigerungen bei Passagier- und Frachtverkehr.
Behörden Service:
5 Monate
keine Auskunft vom Verkehrsministerium.
Guter Service: Kanzleramt,
Lebensministerium und MA 22 (Pkt.8)
Forderung:
Seit 30 Jahren überfällige
Gesetze: Ohne Gesetze sind wir nur
Bittsteller
Die Nachtruhe von 22h bis 6h
ist nicht verhandelbar. Hier muss der Gleichheitsgrundsatz gelten. Keine Flüge!
Eine Beschränkung bzw. klare
Definition des Zeitraumes der Lärmbelastung.
Eine Lärmgrenze am Boden von
max. 65 dB ( keine Durchschnittswerte oder Dauerschallpegel)
Einbeziehung von Abgas und
Feinstaubwerten der Flugzeuge und ebenfalls klare Grenzwerte.
Einschränkung der
Flächenwidmungspläne für Wohnbau in designierten Flugschneisen.
(Wer die Macht hat, möge sich
für den Zeitraum vom 25 September bis 25 Oktober 06
vom Flughafen pro Tag und Nacht die jeweilige Anzahl der Landungen und die
Einzelmesswerte von der Messstelle Schafflerhof geben
lassen)
Etwas zum Nachdenken:
Wenn wir einen Gefangenen
einem Lärmpegel von „nur“ 65 dB aussetzen würden.
Im 2 Minuten Takt. Stunden –
Tage – Wochen.
Ein Aufschrei würde durch die
Menge gehen: Folter – Psychoterror – Menschenrechte
Wir haben nichts verbrochen.
Wir wohnen nur hier.
Mein Haus ist auch kein
Spekulationsobjekt, es steht seit 1935 hier!!!!!
ANHANG
Die Punkteverweisung bezieht
sich auf die
Zusammenfassung der
Ergebnisse, III. Teilvertrag „Aktuelle Maßnahmen“Juni
2005
Bezw. :Allgemeiner Mediationsvertrag./A.
Bezw.: Änderung Teilvertrag gültig ab Mai 05
http://www.vie-umwelt.at/CDA/main/DE/UM/Service/downloads/index,method=main.html#
1.)
Flughöhe:
Ist beim fix-Messpunkt Schafflerhof mit 325 m vom Boden vorgesehen. Die
Flugneigung beim Landeanflug wird mit 3° angegeben und bedeutet dies ca. 30 m
pro Km. Das sind ca. 290 m in der Gartenheimstraße und ca. 260 m in Groß –
Enzersdorf. Das sind 260 große Schritte !!!! Diese
Werte dürften häufig noch unterschritten werden.
Sicherheit:
Was ist bei einem
Instrumentenausfall oder Pilotenfehler ? (soll trotz
doppelter Instrumentenkontrolle schon vorgekommen sein) Bei einer
Geschwindigkeit von 300 km/h sprechen wir von ca. 80 m/sec.
Zitat aus dem Brief MA 22 - 5/103/05/51
Für Landungen ist zur Zeit nur ein geradliniger Anflug auf die jeweilige Piste
erlaubt. Zur Zeit wird der gekurvte Landeanflug ( Curved
Approach ) zwar schon getestet, es gibt aber noch
keine generelle Freigabe durch die ICAO. Während der Curved
Approach auf Satellitennavigation aufbaut, gibt es beim herkömmlichen
Instrumentenlandesystem ( ILS ) einen „Leitstrahl“, den entlang das Flugzeug
bei der Landung die Piste anfliegt. Die Neigung dieses Gleitpfades beträgt 3°,
so dass jedes landende Flugzeug jeden geflogenen Kilometer 30m an Höhe
verliert. Für den Anflug über Essling führt dieser
Leitstrahl über die Kreuzung der Esslinger Hauptstraße mit der Guntherstraße
(Stadtgrenze) und über den Bahnübergang Telephonweg.
Von der Kreuzung der Esslinger Hauptstraße mit der Guntherstraße beträgt die
Entfernung ca. 10 km bis zur Piste 16,
vom Bahnübergang aus beträgt die Entfernung ca. 13,5 km. Da der
Flughafen Schwechat auf einer Höhe von 180m liegt, beträgt die Flughöhe in Essling 480m, bzw. 580m. Zieht man davon die Meereshöhe von
Essling
( ca. 155m ) ab, so errechnet
sich die Überflughöhe mit 325 bis 425m.
2.)
Curved approach
kein Terminplan(III.Teilvertrag„AktuelleMaßnahmen“Prozessvereinbarungen
Punkt V / 3.)
Zitat: Austro – Control weist
darauf hin, dass es wohl nationale und internationale Bemühung zur Einführung
eines curved approach gibt.
Dies jedoch derzeit kein
verfügbares und/oder zugelassenes Verfahren ist.
Es derzeit auch keinen
Terminplan für solch eine Einführung und internationale Zulassung gibt.
3.)
Die Lärmmessungen:
Vom Flughafen werden
regelmäßig Lärmmessungen veröffentlicht. Die angegebenen Durchschnittswerte
sehen gut aus. Sie liegen nie über 65 dB. Dürften aber weit von der Realität
entfernt sein.
Rezept: man
fliege 6 Monate mit 80dB und teile es auf zwei Gebiete. 3 Monate Flugzeit, je
Gebiet, auf 6 Monate Dauerschallpegel geteilt ergibt 40 dB. Es ist wunderbar !!!!!!!!!!!!!!!!!
Wenn eine
Explosions-Schallwelle mein Trommelfell zerreißt und ich teile diese
Schallwelle auf ein Monat ist es nur noch ein Mailüfterl.
Das Trommelfell ist trotzdem kaputt.
Die Lärmmessungen müssen daher den jeweiligen Einzelwert angeben, nur
dann sind sie nicht manipuliert.
Meine eigenen Messungen mit
einem digitalen Messgerät haben Messwerte dB ( A), bei
einem großen Teil der Flüge, von 72 bis 79 dB gezeigt. Es gibt kaum Werte
unter 65.dB aber manche über 79 dB. Eine Beeinflussung des Höchstlärmpegels des
Flugzeuges durch veränderliche Grundlärmwerte konnte ich nicht feststellen.
Mein Elektro Rasenmäher hat eine Firmenangabe von 95
dB und mein Gerät zeigt ca.80 dB im Leerlauf an. Bohrmaschine (Einzelwert
ebenfalls ca.80 dB) dazuschalten gibt gemeinsam ca.80 dB. Bohrmaschine aus,
wieder ca.80 dB.
Geräusche eines
Presslufthammers aus dem gegenüber liegenden Garten zeigten ca. 60 dB an.
4.)
Nachtflugregelung
(Allgemeiner
Mediationsvertrag./A, Pkt.II.4 Nachtflugregelung
)
Zitat: 5.)
Abwicklung des Nachtflugverkehrs bei Süd/ Südostwind:
Landungen erfolgen zwischen
22:30 und 6.00 ausschließlich auf Piste 16, wobei der Landeanflug, sobald es
technisch möglich, dieser rechtlich international und national zugelassen ist und von einer
ausreichend großen Anzahl von landenden Flugzeugen geflogen werden kann,
jedenfalls ehest möglich mittels curved approach erfolgen wird. (siehe Pkt.2)
2050 here we come !!!
Zitat:Pkt. II/5.c.) Nachtflugbewegungen zwischen 23:30 (nicht 22:30h) und
5:30 ( nicht 6:00) sollen bis 2012 auf max. 3000
reduziert werden.
Sollte sich die
Inbetriebnahme der 3. Piste verzögern oder sie überhaupt nicht gebaut werden
wird die Reduktion der
Flugbewegungen EINGEFROREN. Wie
verstehe ich das nun wieder ??
Ohne Gesetze werden wir eben nicht Verhandler
sondern immer nur Bittsteller sein!!
5.)
Gesetzeslage:
Richtlinie 2002/49/ EG Europäisches Parlament
25.6.2002
Art. 10 Sammlung und
Veröffentlichung von Daten durch die Mitgliedstaaten und die Kommission bis 18.01.
04
Art. 14 Umsetzung Rechts- und
Verwaltungsvorschriften bis zum 18.07.04 in Kraft setzen
Art. 4 Grenzwerte Lden, Lday, Lnight,
Levening sind bis 18.7. 2005 an die Kommission zu melden ??
Art. 7 Lärmkarten bis
30.06.07.
Art. 8 Aktionspläne bis
18.07.08 und so weiter,und
so weiter………..
Keine Grenzwerte !!!!!!!!!!
Bundesgesetzblatt 9.6.2005
Lärmbedingte
Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen (NR: GP XXII RV 860 AB 909 S. 110. BR: AB
7280 S. 722.)
§ 3 wichtigster Satz. Kosten und Nutzen sind zu berücksichtigen.
Klartext: wenn 1 € zu teuer ist,
muss man nichts tun.
Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz – Bundes-V
lärm Teil 1
( Nr:
GP XXII RV 857 AB 976 S. 113.BR: AB 7304 S. 723.) (CELEX – Nr.:32002L0049)
(CELEX – Nr.:32001L0042)
Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung – Bundes-V lärm Teil 2
(CELEX – Nr.:3200L0049)
vom 5.4.2006.
Lärmzeugnis für Luftfahrzeuge BGBI.II- vom 15.12.05 Nr.425
Wurde vom Ministerium
übermittelt und behandelt aus meinem Verständnis Heißluft- Luftschiffe,
Motorsegler, Tragschrauber, propellergetriebene Luftschiffe ?????
In Summe: keine klaren Grenzwerte!!!!
6.)
Numbis Luftgütebericht PM10 (täglich aus dem Internet abrufbar) http://www.noe.gv.at//service/bd/bd4/luft/datei/lfgb.htm
Die Luftgüteberichte zeigen , je nach Windstärke, unterschiedliche Werte. Es ist
aber doch anzunehmen, dass die Luftqualität an starken Flugtagen (wenn im ca.
1,5 Minuten Takt geflogen wird) verschlechtert wird. Die Stadt Wien hat zwar
die Fahrgeschwindigkeit am Telefonweg von 60 km/h auf 50 km/h reduziert um die
Immissionen zu reduzieren, hat aber keinen Einfluss darauf, was von oben kommt.
7.)
Mediationsvereinbarung (Vertrag
??):
Resultat Teilvertrag III. Aktuelle Maßnahmen
Im Vertrag vom 27.Mai 2003
haben nicht zugestimmt:
BI „Überparteiliche
Bürgerinitiative“ gegen Fluglärm Wien Umgebung stimmt nicht zu und scheidet aus dem Mediationsverfahren
aus
Siedlerverein Essling stimmt dem
Vertrag nicht zu
FPÖ Wien stimmt nicht zu
BI „Bürgerlärm gegen
Fluglärm stimmt nicht zu
BI „ Enzersdorf /
Margarethen“ stimmt nicht zu und
scheidet aus dem Mediationsverfahren aus.
Und auf der anderen Seite
stimmt auch die AUA nicht im vollen Umfang zu
Zitat Austrian Airlines:
Austrian Airlines hält fest, dass die bezüglich Nachtflug
getroffenen Regelungen – hier insbesondere die Deckelung
der Flugbewegungen auf sehr niedrigem Niveau im Zeitraum 23:30-5:30- den
Kerninteressen von Austrian Airlines im Sinne eines
ausgewogenen Interessensausgleichs nicht ausreichend Rechnung tragen und daher
nicht vollinhaltlich mitgetragen werden können.
Technischer Lärmschutz
(Pkt.III )
In einem Lärmschutzprogramm
sollen den besonders stark betroffenen Menschen Lärmschutz- maßnahmen
( Fenster, Lüftungen etc.) finanziert werden
Vom Vienna
Airport wurde mir dezidiert bestätigt ( Schriftverkehr
vorhanden), dass Essling (mit Bezug auf die Piste 3 imJ ahr 2012) nicht in dem
Förderbereich liegt. Es wurde
festgestellt dass wir an meinem Wohnort in einem Bereich von ca. 50 dB(A) leq Tag und ca. 45 dB (A) leq
Nacht liegen. Dies bei einer Flughöhe von max. 300 m. (siehe meine eigenen
Messwerte pkt.3)
Zitat( Pkt.III / 8 ): Dem
vorliegenden Verhandlungsergebnis ( Anspruch auf Schallschutz bei 20 Überflügen
pro 8 Std. < 65dB S/SOI-Wind und 15 Überflügen pro
8 Std. < 65dB Westwind/Windstille) unterliegt die Annahme von 66
Flugbewegungen pro Nacht (22:00 – 6.00).
Das sind doppelt so viele Flugbewegungen wie gegenwärtig stattfinden.
Aufgrund dieser konservativen Annahme
sind die vereinbarten Regelungen für die Implementierung von
Schallschutzmaßnahmen als ausreichend anzusehen.
Zitat
von:
@viennaairport.com]; umwelttelefonvie@yourccc.com
Betreff: fluglärmzone;
Gemäß Evaluierungsbericht
2005 und Ihrer angegebenen Adresse Gartenheimstraße 1220 Wien konnten wir
feststellen, dass der von Ihnen angegebene Bereich von ca. 50 dB(A) leq Tag und ca. 45 dB(A) leq
Nacht liegt.
Im
3-Pistensystem - keine Lärmzone, da
zu diesem Zeitpunkt die erfolgte Einführung des "Curved
Approach" unterstellt wird.
8.)
Behördenservice:
Anfrage an das zuständige
Verkehrsministerium, Dr. Prachner über die Gesetzeslage erfolgte
15. Mai 2006. Mag. Bialonczyk antwortet nach mehrmaliger e-mail und tel. Urgenz am 18.Oktober 06. (soviel zur gesetzlich
verankerten Auskunftspflicht)
Vom Vorgesetzten Dr. Franzmayr auf
Beschwerde am 11.9 06 keine Antwort.
Die gleiche Anfrage wurde vom
Bürgerservice des Bundeskanzlers Herrn Hansal innerhalb
3 Stunden
beantwortet.
Sehr ausführliche Info von Herrn
Dr.Gartner im Lebensministerium erhalten.
MA 22 ist ebenfalls sehr
kooperativ.
Korrespondenz
(ges. e-mail Korrespondenz mit
verschiedenen Stellen kann nachgereicht werden)