Fluglärm in Essling und Groß–Enzersdorf /              
DIE REALITÄT

(Im Anhang sind Erklärungen und Hinweise für die folgenden Angaben, siehe Pkt.Nr. )

 

Landungen:

Bei Süd / Südostwind und offensichtlich auch bei Windstille bezw. geringer Windstärke (z.B. 23.10.06 laut Hohe Warte Wind 3km/h umlaufend) erfolgen Landungen über Piste 16 (Wien 22,Essling und Groß-Enzersdof)

Änderungen Teilvertrag ab 12.5.05, Pkt.V/3/a/b.

2002 fanden 25,9 % aller Landungen auf Piste 16 statt. Als Zielwert wird festgelegt: ab 2004 rund 27,5 % auf Piste 16.

Landevorgang:

Wird bereits ab Schafflerhof durch ausfahren des Fahrwerkes eingeleitet. Fahrwerk erhöht Lärmpegel.

Flughöhe:

Ca. 290 m über Boden in Essling und ca. 260 m in Groß-Enzersdorf. Es wird angenommen, dass diese Werte häufig unterschritten werden(Pkt.1)

Curved approach:

Kein Terminplan, kann noch viele Jahre dauern. (Pkt.2)

Lärmpegel:

Es geht nicht nur um die Lautstärke sondern vor allem um die Frequenz.

An starken Tagen wird viele Stunden im 1½ - 2 Minuten Takt. geflogen. Selbst die, von Vie, angegebenen (realitätsfremden) „Dauerschallpegel“ sind bei derartigen Dauerbelastungen mit Sicherheit gesundheitsschädlich.

Ein großer Teil der Flugzeuge erreicht nach eigenen Messungen einen Lärmpegel von 72 bis 79 dB /Tag und Nacht und liegen daher, in der Zeit wo geflogen wird, weit über Vie – Angaben. (Pkt.3)

(DVD mit Videoaufzeichnung vorhanden)

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachtflüge:

Bei Süd / Südostwind und offensichtlich auch bei Windstille bezw. geringer Windstärke erfolgen Landungen in der Nacht ausschließlich über Essling, Piste 16. (Pkt.4 )

26.10. Österreich-Zeitung Seite 4, SPÖ verweist auf durchgesetztes Nachtflugverbot 21:00 bis 7:00. ?? (gehört Essling nicht zu Wien ?) Bitte Flugpläne ansehen. http://www.viennaairport.com/jart/prj3/via/website.jart?rel=de&content

Nachtruhestörung:

Nach dem Wiener Landesgesetz kann man den Nachbarn wegen lautem Singen zur Anzeige bringen, nicht aber Dauerlärm - Erzeuger wie ein Flugzeug. Gleichheitsgrundsatz ?????

Masterplan www.viennaairport.com

Zitat: Grundlage der Planungen ist die Entwicklung des Passagieraufkommens

PLAN 2006 = 14 Millionen Passagiere (2005-ca.124.000 Starts und 124.000 Landungen)

PLAN 2010 = 20 Millionen Pasagiere (starker Ausbau der östlichen Nachbar-Kunden)

Was bringt ein Ungar, der von Wien nach USA fliegt ,was bringen Transitpassagiere plus starker Ausbau der Frachtflüge der betroffenen Bevölkerung ???

Und alle müssen irgendwo Starten und Landen!!

Wien – Projekt Asperner Flughafen

Bauordnung: Schlafzimmer im Keller und Ausgehverbot in das Freie könnte eine Lösung sein.

Den paar tausend neuen Bürger wünschen wir viel Freude mit Ohropax  !!!!

 

Gesetze:

Lärmschutzwände auf den Straßen, Nachtfahrverbote, max. Lärmpegel in Betrieben oder Discos und anderen Bereichen sind gesetzlich geregelt.

Es gibt aber offensichtlich kein Bundesgesetz welches den Bürger vor Lärm und Schadstoffen aus der Luft schützt. (Pkt. 5) 

Schadstoffe aus der Luft:

Gesetz nicht erforderlich ?? Flugzeuge erzeugen scheinbar, laut FWAG, keinen Feinstaub und keine Abgase  (Pkt.6)

Mediationsverfahren:

6 an den Verhandlungen beteiligte Bürgerinitiativen/Vertretungen und die AUA  haben 2003 nicht  oder mit Einschränkungen, zugestimmt.

Ob die Gemeindevertreter, NÖ-Werbung, Tourismus –Wien und andere Unterzeichner tatsächlich die Wünsche und Interessen der Bürger vertreten haben ???????????

Umweltfonds:

Zahlung von 20 Cent pro Passagier am Tag und 60 Cent pro Nachtpassagier an einen Gemeindefond (25 % Zweckgebunden ???) Das ist gut für die Gemeindekasse aber ich sehe nicht ganz was das den betroffenen Leuten konkret hilft.

Technischer Lärmschutz:

(Finanzielle Unterstützung für Lärmschutzmaßnahmen)

Kommt für Essling und Groß–Enzersdorf offensichtlich nicht in Frage, da wir laut Flughafen in einem Bereich von ca. 50 dB(A) leq Tag und ca. 45 dB (A) leq Nacht liegen ( bis zu 66 Flugbewegungen vorgesehen). .(Pkt.7)

Resümee Mediationsverfahren:

Bei uns fliegen mehr Flugzeuge denn je.

z.B.: Sept./Okt. 06, super Wetter, ein Aufenthalt im Garten fast nicht erträglich, immer mehr Flieger reißen uns in der Nacht aus dem Schlaf und der Flughafen jubelt über enorme Umsatzsteigerungen bei Passagier- und Frachtverkehr.

 

Behörden Service:

5 Monate keine Auskunft vom Verkehrsministerium.

Guter Service: Kanzleramt, Lebensministerium und MA 22 (Pkt.8)

 

Forderung:

Seit 30 Jahren überfällige Gesetze: Ohne Gesetze sind wir nur Bittsteller

Die Nachtruhe von 22h bis 6h ist nicht verhandelbar. Hier muss der Gleichheitsgrundsatz gelten. Keine Flüge!

Eine Beschränkung bzw. klare Definition des Zeitraumes der Lärmbelastung.

Eine Lärmgrenze am Boden von max. 65 dB ( keine Durchschnittswerte oder Dauerschallpegel)

Einbeziehung von Abgas und Feinstaubwerten der Flugzeuge und ebenfalls klare Grenzwerte.

Einschränkung der Flächenwidmungspläne für Wohnbau in designierten Flugschneisen.

 

(Wer die Macht hat, möge sich für den Zeitraum vom 25 September bis 25 Oktober 06 vom Flughafen pro Tag und Nacht die jeweilige Anzahl der Landungen und die Einzelmesswerte von der Messstelle Schafflerhof geben lassen)

 

Etwas zum Nachdenken:

Wenn wir einen Gefangenen einem Lärmpegel von „nur“ 65 dB aussetzen würden.

Im 2 Minuten Takt. Stunden – Tage – Wochen.

Ein Aufschrei würde durch die Menge gehen: Folter – Psychoterror – Menschenrechte

 

Wir haben nichts verbrochen. Wir wohnen nur hier.

Mein Haus ist auch kein Spekulationsobjekt, es steht seit 1935 hier!!!!!

 

 

ANHANG

Die Punkteverweisung bezieht sich auf die

Zusammenfassung der Ergebnisse, III. Teilvertrag „Aktuelle Maßnahmen“Juni 2005

Bezw. :Allgemeiner Mediationsvertrag./A. Bezw.: Änderung Teilvertrag gültig ab Mai 05

http://www.vie-umwelt.at/CDA/main/DE/UM/Service/downloads/index,method=main.html#

1.)

Flughöhe:

Ist beim fix-Messpunkt Schafflerhof mit 325 m vom Boden vorgesehen. Die Flugneigung beim Landeanflug wird mit 3° angegeben und bedeutet dies ca. 30 m pro Km. Das sind ca. 290 m in der Gartenheimstraße und ca. 260 m in Groß – Enzersdorf. Das sind 260 große Schritte !!!! Diese Werte dürften häufig noch unterschritten werden.

Sicherheit:

Was ist bei einem Instrumentenausfall oder Pilotenfehler ? (soll trotz doppelter Instrumentenkontrolle schon vorgekommen sein) Bei einer Geschwindigkeit von 300 km/h sprechen wir von ca. 80 m/sec.

Zitat aus dem Brief MA 22 - 5/103/05/51

Für Landungen ist zur Zeit nur ein geradliniger Anflug auf die jeweilige Piste erlaubt. Zur Zeit wird der gekurvte Landeanflug ( Curved Approach ) zwar schon getestet, es gibt aber noch keine generelle Freigabe durch die ICAO. Während der Curved Approach auf Satellitennavigation aufbaut, gibt es beim herkömmlichen Instrumentenlandesystem ( ILS ) einen „Leitstrahl“, den entlang das Flugzeug bei der Landung die Piste anfliegt. Die Neigung dieses Gleitpfades beträgt 3°, so dass jedes landende Flugzeug jeden geflogenen Kilometer 30m an Höhe verliert. Für den Anflug über Essling führt dieser Leitstrahl über die Kreuzung der Esslinger Hauptstraße mit der Guntherstraße (Stadtgrenze) und über den Bahnübergang Telephonweg. Von der Kreuzung der Esslinger Hauptstraße mit der Guntherstraße beträgt die Entfernung ca. 10 km bis zur Piste 16,  vom Bahnübergang aus beträgt die Entfernung ca. 13,5 km. Da der Flughafen Schwechat auf einer Höhe von 180m liegt, beträgt die Flughöhe in Essling 480m, bzw. 580m. Zieht man davon die Meereshöhe von Essling

( ca. 155m ) ab, so errechnet sich die Überflughöhe mit 325 bis 425m.

2.)

Curved approach

kein Terminplan(III.TeilvertragAktuelleMaßnahmen“Prozessvereinbarungen Punkt V / 3.)

Zitat: AustroControl weist darauf hin, dass es wohl nationale und internationale Bemühung zur Einführung eines curved approach gibt.

Dies jedoch derzeit kein verfügbares und/oder zugelassenes Verfahren ist.

Es derzeit auch keinen Terminplan für solch eine Einführung und internationale Zulassung gibt.

3.)

Die Lärmmessungen:

Vom Flughafen werden regelmäßig Lärmmessungen veröffentlicht. Die angegebenen Durchschnittswerte sehen gut aus. Sie liegen nie über 65 dB. Dürften aber weit von der Realität entfernt sein.

Rezept: man fliege 6 Monate mit 80dB und teile es auf zwei Gebiete. 3 Monate Flugzeit, je Gebiet, auf 6 Monate Dauerschallpegel geteilt ergibt 40 dB. Es ist wunderbar !!!!!!!!!!!!!!!!!

Wenn eine Explosions-Schallwelle mein Trommelfell zerreißt und ich teile diese Schallwelle auf ein Monat ist es nur noch ein Mailüfterl. Das Trommelfell ist trotzdem kaputt.

Die Lärmmessungen müssen daher den jeweiligen Einzelwert angeben, nur dann sind sie nicht manipuliert.

Meine eigenen Messungen mit einem digitalen Messgerät haben Messwerte dB ( A), bei einem großen Teil der Flüge, von 72  bis 79 dB gezeigt. Es gibt kaum Werte unter 65.dB aber manche über 79 dB. Eine Beeinflussung des Höchstlärmpegels des Flugzeuges durch veränderliche Grundlärmwerte konnte ich nicht feststellen. Mein Elektro Rasenmäher hat eine Firmenangabe von 95 dB und mein Gerät zeigt ca.80 dB im Leerlauf an. Bohrmaschine (Einzelwert ebenfalls ca.80 dB) dazuschalten gibt gemeinsam ca.80 dB. Bohrmaschine aus, wieder ca.80 dB.

Geräusche eines Presslufthammers aus dem gegenüber liegenden Garten zeigten ca. 60 dB an.

 

4.)

Nachtflugregelung 

 (Allgemeiner Mediationsvertrag./A, Pkt.II.4 Nachtflugregelung )

Zitat: 5.) Abwicklung des Nachtflugverkehrs bei Süd/ Südostwind:

Landungen erfolgen zwischen 22:30 und 6.00 ausschließlich auf Piste 16, wobei der Landeanflug, sobald es technisch möglich, dieser rechtlich international  und national zugelassen ist und von einer ausreichend großen Anzahl von landenden Flugzeugen geflogen werden kann, jedenfalls ehest möglich mittels curved approach erfolgen wird. (siehe Pkt.2)

2050 here we come !!!

Zitat:Pkt. II/5.c.) Nachtflugbewegungen zwischen 23:30 (nicht 22:30h) und 5:30 ( nicht 6:00) sollen bis 2012 auf max. 3000 reduziert werden.

Sollte sich die Inbetriebnahme der 3. Piste verzögern oder sie überhaupt nicht gebaut werden wird die Reduktion der Flugbewegungen EINGEFROREN. Wie verstehe ich das nun wieder ??

 

Ohne Gesetze werden wir eben nicht Verhandler sondern immer nur Bittsteller sein!!

5.)

Gesetzeslage:

Richtlinie 2002/49/ EG Europäisches Parlament 25.6.2002

Art. 10 Sammlung und Veröffentlichung von Daten durch die Mitgliedstaaten und die Kommission bis 18.01. 04

Art. 14 Umsetzung Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis zum 18.07.04 in Kraft setzen

Art. 4 Grenzwerte Lden, Lday, Lnight, Levening sind bis 18.7. 2005 an die Kommission zu melden ??

Art. 7 Lärmkarten bis 30.06.07.

Art. 8 Aktionspläne bis 18.07.08 und so weiter,und so weiter………..

Keine Grenzwerte !!!!!!!!!!

Bundesgesetzblatt 9.6.2005

Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen (NR: GP XXII RV 860 AB 909 S. 110. BR: AB 7280 S. 722.)

§ 3 wichtigster Satz. Kosten und Nutzen sind zu berücksichtigen. Klartext: wenn 1 € zu teuer ist, muss man nichts tun.

Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz – Bundes-V lärm  Teil 1

( Nr: GP XXII RV 857 AB 976 S. 113.BR: AB 7304 S. 723.) (CELEX – Nr.:32002L0049)

(CELEX – Nr.:32001L0042)

Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung – Bundes-V lärm  Teil 2

(CELEX – Nr.:3200L0049) vom  5.4.2006.

Lärmzeugnis für Luftfahrzeuge BGBI.II- vom 15.12.05 Nr.425

Wurde vom Ministerium übermittelt und behandelt aus meinem Verständnis Heißluft- Luftschiffe, Motorsegler, Tragschrauber, propellergetriebene Luftschiffe ?????

 

In Summe: keine klaren Grenzwerte!!!!

6.)

Numbis Luftgütebericht PM10 (täglich aus dem Internet abrufbar) http://www.noe.gv.at//service/bd/bd4/luft/datei/lfgb.htm

Die Luftgüteberichte zeigen , je nach Windstärke, unterschiedliche Werte. Es ist aber doch anzunehmen, dass die Luftqualität an starken Flugtagen (wenn im ca. 1,5 Minuten Takt geflogen wird) verschlechtert wird. Die Stadt Wien hat zwar die Fahrgeschwindigkeit am Telefonweg von 60 km/h auf 50 km/h reduziert um die Immissionen zu reduzieren, hat aber keinen Einfluss darauf, was von oben kommt.

 

 

 

7.)

Mediationsvereinbarung (Vertrag ??):

Resultat Teilvertrag III. Aktuelle Maßnahmen

Im Vertrag vom 27.Mai 2003 haben nicht zugestimmt:

BI „Überparteiliche Bürgerinitiative“ gegen Fluglärm Wien Umgebung stimmt nicht zu und scheidet aus dem Mediationsverfahren aus

Siedlerverein Essling stimmt dem Vertrag nicht zu

FPÖ Wien stimmt nicht zu

BI „Bürgerlärm gegen Fluglärm  stimmt nicht zu

BI „ Enzersdorf / Margarethen“ stimmt nicht zu und scheidet aus dem Mediationsverfahren aus.

Und auf der anderen Seite

stimmt auch die AUA nicht im vollen Umfang zu

Zitat Austrian Airlines:

Austrian Airlines hält fest, dass die bezüglich Nachtflug getroffenen Regelungen – hier insbesondere die Deckelung der Flugbewegungen auf sehr niedrigem Niveau im Zeitraum 23:30-5:30- den Kerninteressen von Austrian Airlines im Sinne eines ausgewogenen Interessensausgleichs nicht ausreichend Rechnung tragen und daher nicht vollinhaltlich mitgetragen werden können.

Technischer Lärmschutz  (Pkt.III )

In einem Lärmschutzprogramm sollen den besonders stark betroffenen Menschen Lärmschutz- maßnahmen ( Fenster, Lüftungen etc.) finanziert werden

Vom Vienna Airport wurde mir dezidiert bestätigt ( Schriftverkehr vorhanden), dass Essling (mit Bezug auf die Piste 3 imJ ahr 2012) nicht in dem Förderbereich liegt.  Es wurde festgestellt dass wir an meinem Wohnort in einem Bereich von ca. 50 dB(A) leq Tag und ca. 45 dB (A) leq Nacht liegen. Dies bei einer Flughöhe von max. 300 m. (siehe meine eigenen Messwerte pkt.3)

Zitat( Pkt.III / 8 ): Dem vorliegenden Verhandlungsergebnis ( Anspruch auf Schallschutz bei 20 Überflügen pro 8 Std. < 65dB S/SOI-Wind und 15 Überflügen pro 8 Std. < 65dB Westwind/Windstille) unterliegt die Annahme von 66 Flugbewegungen pro Nacht (22:00 – 6.00). Das sind doppelt so viele Flugbewegungen wie gegenwärtig stattfinden. Aufgrund dieser konservativen Annahme sind die vereinbarten Regelungen für die Implementierung von Schallschutzmaßnahmen als ausreichend anzusehen.

Zitat von: @viennaairport.com]; umwelttelefonvie@yourccc.com
Betreff: fluglärmzone;

 Gemäß Evaluierungsbericht 2005 und Ihrer angegebenen Adresse Gartenheimstraße 1220 Wien konnten wir feststellen, dass der von Ihnen angegebene Bereich von ca. 50 dB(A) leq Tag und ca. 45 dB(A) leq Nacht liegt.

Im 3-Pistensystem - keine Lärmzone, da zu diesem Zeitpunkt die erfolgte Einführung des "Curved Approach" unterstellt wird.

8.)

Behördenservice:

Anfrage an das zuständige Verkehrsministerium,  Dr. Prachner über die Gesetzeslage erfolgte

15. Mai 2006.  Mag. Bialonczyk  antwortet nach mehrmaliger e-mail und tel. Urgenz am 18.Oktober 06. (soviel zur gesetzlich verankerten Auskunftspflicht)

Vom Vorgesetzten  Dr. Franzmayr  auf  Beschwerde am 11.9 06 keine Antwort.

Die gleiche Anfrage wurde vom Bürgerservice des Bundeskanzlers Herrn Hansal innerhalb

3 Stunden beantwortet.

Sehr ausführliche Info von Herrn Dr.Gartner im Lebensministerium erhalten.

MA 22 ist ebenfalls sehr kooperativ.

Korrespondenz

(ges. e-mail Korrespondenz mit verschiedenen Stellen kann nachgereicht werden)