WiF - Wiener Forum - 25. 1. 2006
Demokratische Initiative: VORSCHLÄGE
ZUR REFORM DES WAHLRECHTES IN WIEN
Die Demkratische Initiative, bestehend aus Wiener Forum (22.Bez.), Für
Österreich (18.Bez.) und Alternative 19 (19. Bez.) präsentierte in der
Presskonferenz vom 24. 1. Vorschläge zur Reform des Wiener Wahlrechts:
1. ZULASSUNG ZUR WAHL
In den jeweiligen Gremien noch nicht vertretene Listen müssen derzeit binnen
einer kurzen Frist von ca. vier Wochen von den Bezirksämtern amtlich beglaubigte
Unterstützungserklärungen sammeln, um überhaupt an der Wahl teilnehmen zu
dürfen.
Unsere Vorschläge:
Die Zahl dieser Unterstützungserklärungen ist deutlich zu senken, beispielsweise
für die 23 Bezirksvertretungen von derzeit 50 auf 20, für die 18
Gemeinderatswahlkreise von derzeit 100 auf 50 oder die amtliche Beglaubigung ist
abzuschaffen.
Begründung:
Das derzeitige System dient dazu, kleine Listen von der Wahl abzuhalten und
bedeutet eine Verarmung der politischen Vielfalt. Diese Reform wäre auch ein
wichtiges Mittel zur Hebung der Wahlbeteiligung. In vielen anderen Bundesländern
funktioniert das Sammeln ohne amtliche Beglaubigung klaglos.
Kosten:
Durch den Wegfall der Unterschriftenbestätigung werden die Bezirksämter
entlastet, Kosten gespart.
2. PLAKATWERBUNG
Derzeit verstellen zu Wahlzeiten tausende
kleine Plakatständer (Dreiecksständer) die Stadt und viele davon bedeuten eine
Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer. Besonders Kinder werden durch diesen
Ständer-Wald oft nicht gesehen.
Unsere Vorschläge:
Verbot der Aufstellung dieser Dreiecksständer, dafür ca. 10 – 30 große
Plakatwände pro Bezirk (je nach Größe), wo alle kandidierenden Parteien
reservierte Plätze für ihre Plakate haben. (Mödlinger Modell)
Begründung:
Unfallgefahr wird dadurch vermieden, das Stadtbild entlastet.
Kosten:
Die in Wien tätigen Plakatfirmen (Gewista, Heimatwerbung, Bahnwerbung usw.)
sollten per Landesgesetz dazu verpflichtet werden in Wahlzeiten einen kleinen
Teil ihrer Plakatflächen (z.B. 5%) für die Wahlinformation zur Verfügung zu
stellen. Damit keine Kosten für die öffentliche Hand.
3. MANDATSVERTEILUNG
Derzeit verfallen die Stimmen kleiner Parteien, die die jeweilige Prozenthürde
oder Wahlzahl nicht erreichen, ersatzlos.
Unsere Vorschläge:
Einführung der Möglichkeit zur Listenkopplung. Damit hätten jeweils zwei oder
mehrere Listen die Möglichkeit ihre Listen zu koppeln (was schon vor der Wahl
kundgemacht werden muß). Bei der Auszählung kommen die Stimmen jener
Kopplungspartner, die Prozenthürde oder Wahlzahl nicht erreicht haben, dem/den
Partner/n zu Gute, die sie erreicht haben, bzw. können gekoppelte Listen
gemeinsam Prozenthürde und Wahlzahl erreichen.
Begründung:
Die Stimmen kleiner Listen, deren Einzug in die Vertretung ungewiß ist,
verfallen damit nicht, breitere Schichten der Bevölkerung sind damit vertreten
und die Wahlbeteiligung wird damit auch verbessert. Dieses System ist seit
Jahrzehnten in Tirol existent und damit jedenfalls verfassungskonform.
Kosten: Keine
4. WAHL DER BEZIRKSVORSTEHER
Derzeit hat ausschließlich die
jeweils stimmenstärkste Liste bei der jeweiligen Bezirksratswahl das alleinige
Recht, den Bezirksvorsteher und den 1. Stellvertreter vorzuschlagen. Die
zweitplazierte Liste hat dieses Recht in Bezug auf den 2. Stellvertreter. Da
Gegenstimmen nicht gezählt werden, genügt bereits eine Stimme in der
Bezirksvertretung zur Wahl dieser Vorgeschlagenen – egal ob sie eine Mehrheit
der Bezirksräte hinter sich haben oder nicht.
Unsere Vorschläge:
Abschaffung des alleinigen Vorschlagsrechtes. Entweder freie Wahl (freie
Mehrheitsbildung in den Bezirksräten) durch die Bezirksvertretung, oder
Direktwahl durch die Bezirksbevölkerung gleichzeitig mit der
Bezirksvertretungswahl mittels eigenen Stimmzettels. Erreicht keiner der
Kandidaten die absolute Mehrheit, findet zwei Wochen später eine Stichwahl
zwischen den beiden Erstplazierten statt.
Begründung:
Das derzeitige Vorschlagsrecht ist ein undemokratischer Anachronismus.
In Währing (18. Bezirk) beispielsweise haben 2005 Bezirksvorsteher und 1.
Stellvertreter jeweils nur 15 Pro- aber 25 Gegenstimmen bekommen, gelten aber
dennoch als gewählt. Das ist gegen den Sinn der Demokratie!
Kosten:
Bei der freien Wahl durch die Bezirksvertretung gibt es keine zusätzlichen
Kosten, bei der Volkswahl nur geringfügig höhere (Druck zusätzlicher
Stimmzettel, die ohnehin die kandidierenden Listen bezahlen). Nur bei einer
Stichwahl würden relevante Mehrkosten entstehen. Die Erfahrungen in anderen
Bundesländern, wo die Bürgermeister unabhängig vom Gemeinderat direkt vom Volk
gewählt werden, zeigen, daß Stichwahlen eher selten notwendig sind. D.h. keine
relevante Kostenerhöhung für die öffentliche Hand zu erwarten.
5. AUSBAU DES DEMOKRATISCHEN
SYSTEMS
Derzeit hat ein Großteil der Bürger keine Beziehung zur Bezirkspolitik. Im 22.
Bezirk z.B. weiß ein Drittel der BürgerInnen nicht, wer ihr/e BezirksvorsteherIn
ist. Weite Bezirksteile am Stadtrand machen einen geradezu verwahrlosten
Eindruck, da sich nicht genug Lokalpolitiker finden, die sich um eine gepflegte
Wohnumwelt kümmern.
Unsere Vorschläge:
Überdurchschnittlich große Bezirke (etwa ab 70 000 Einwohnern), die mehrere
gewachsene lokale Zentren aufweisen, sollten entweder geteilt werden oder es
sollen Bezirksteile mit gewählten örtlichen Vertretungsgremien ausgestattet
werden. Deren Mitglieder sollen sich um die Anliegen der Bürger vor Ort kümmern
und für eine ansprechende Gestaltung der Wohnumwelt sorgen.
Begründung:
Damit die BürgerInnen eine Beziehung zur Politik und zum ganzen Gemeinwesen
aufbauen können, sind kleinere, überschaubare Einheiten notwendig. Um Bezirke,
wie etwa Favoriten oder Donaustadt sorgfältig zu betreuen, sind mehr als 60
aktive Lokalpolitiker notwendig.
Kosten:
Je nach Gründlichkeit einer solchen Reform entstehen Mehrkosten, die sich aber
im Rahmen dessen bewegen, was andere Bundesländer für ihre viel größere Anzahl
an Gemeinderäten und für die Bürgermeister ausgeben. Das sollte auch uns in Wien
die Demokratie wert sein. Ein erheblicher Teil der entstehenden Mehrkosten
könnte durch Einsparung der nicht amtsführenden Stadträte, die große Gehälter
beziehen obwohl sie keine Funktion ausüben, gewonnen werden.
6. AUSBAU DER DIREKTEN
DEMOKRATIE
In schwerwiegenden, für die weitere Zukunft bedeutsamen Anliegen wollen
BürgerInnen nicht nur eine Meinung äußern und dann frustriert mit ansehen, wie
gegen ihre Überzeugung gehandelt wird.
Unsere Vorschläge:
Wenn ein Volksbegehren - sei es auf Gemeinde- oder Bezirksebene - von mehr als
10% der Wahlberechtigten unterzeichnet wird und der Gemeinderat bzw. Bezirksrat
keinen Beschluss fasst, der dem Begehren entspricht, muss es einer
Volksabstimmung unterzogen werden, deren Entscheidung bindend ist.
Begründung:
Mündige Bürger, die sich bekanntlich alle wünschen, haben das Bedürfnis bei
wichtigen Anliegen direkt mitzubestimmen. Das entspricht dem gestiegnen
Selbstbewusstsein und Bildungsgrad.
Kosten:
Wenn dadurch manche unsinnige Projekte eingespart werden, sind die Kosten für
die Abwicklung von Volksbegehren und Abstimmung wieder wettgemacht.