WiF  - Wiener Forum - 25. 1. 2006

Demokratische Initiative: VORSCHLÄGE ZUR REFORM DES WAHLRECHTES IN WIEN
Die Demkratische Initiative, bestehend aus Wiener Forum (22.Bez.), Für Österreich (18.Bez.) und Alternative 19 (19. Bez.) präsentierte in der Presskonferenz vom 24. 1. Vorschläge zur Reform des Wiener Wahlrechts: 

1. ZULASSUNG ZUR WAHL
In den jeweiligen Gremien noch nicht vertretene Listen müssen derzeit binnen einer kurzen Frist von ca. vier Wochen von den Bezirksämtern amtlich beglaubigte Unterstützungserklärungen sammeln, um überhaupt an der Wahl teilnehmen zu dürfen.

Unsere Vorschläge:
Die Zahl dieser Unterstützungserklärungen ist deutlich zu senken, beispielsweise für die 23 Bezirksvertretungen von derzeit 50 auf 20, für die 18 Gemeinderatswahlkreise von derzeit 100 auf 50 oder die amtliche Beglaubigung ist abzuschaffen.
Begründung:
Das derzeitige System dient dazu, kleine Listen von der Wahl abzuhalten und bedeutet eine Verarmung der politischen Vielfalt. Diese Reform wäre auch ein wichtiges Mittel zur Hebung der Wahlbeteiligung. In vielen anderen Bundesländern funktioniert das Sammeln ohne amtliche Beglaubigung klaglos.
Kosten:
Durch den Wegfall der Unterschriftenbestätigung werden die Bezirksämter entlastet, Kosten gespart.

2. PLAKATWERBUNG
Derzeit verstellen zu Wahlzeiten tausende kleine Plakatständer (Dreiecksständer) die Stadt und viele davon bedeuten eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer. Besonders Kinder werden durch diesen Ständer-Wald oft nicht gesehen.
Unsere Vorschläge:
Verbot der Aufstellung dieser Dreiecksständer, dafür ca. 10 – 30 große Plakatwände pro Bezirk (je nach Größe), wo alle kandidierenden Parteien reservierte Plätze für ihre Plakate haben. (Mödlinger Modell)
Begründung:
Unfallgefahr wird dadurch vermieden, das Stadtbild entlastet.
Kosten:
Die in Wien tätigen Plakatfirmen (Gewista, Heimatwerbung, Bahnwerbung usw.) sollten per Landesgesetz dazu verpflichtet werden in Wahlzeiten einen kleinen Teil ihrer Plakatflächen (z.B. 5%) für die Wahlinformation zur Verfügung zu stellen. Damit keine Kosten für die öffentliche Hand. 

3. MANDATSVERTEILUNG
Derzeit verfallen die Stimmen kleiner Parteien, die die jeweilige Prozenthürde oder Wahlzahl nicht erreichen, ersatzlos.
Unsere Vorschläge:
Einführung der Möglichkeit zur Listenkopplung. Damit hätten jeweils zwei oder mehrere Listen die Möglichkeit ihre Listen zu koppeln (was schon vor der Wahl kundgemacht werden muß). Bei der Auszählung kommen die Stimmen jener Kopplungspartner, die Prozenthürde oder Wahlzahl nicht erreicht haben, dem/den Partner/n zu Gute, die sie erreicht haben, bzw. können gekoppelte Listen gemeinsam Prozenthürde und Wahlzahl erreichen.
Begründung:
Die Stimmen kleiner Listen, deren Einzug in die Vertretung ungewiß ist, verfallen damit nicht, breitere Schichten der Bevölkerung sind damit vertreten und die Wahlbeteiligung wird damit auch verbessert. Dieses System ist seit Jahrzehnten in Tirol existent und damit jedenfalls verfassungskonform.
Kosten: Keine

4. WAHL DER BEZIRKSVORSTEHER

Derzeit hat ausschließlich die jeweils stimmenstärkste Liste bei der jeweiligen Bezirksratswahl das alleinige Recht, den Bezirksvorsteher und den 1. Stellvertreter vorzuschlagen. Die zweitplazierte Liste hat dieses Recht in Bezug auf den 2. Stellvertreter. Da Gegenstimmen nicht gezählt werden, genügt bereits eine Stimme in der Bezirksvertretung zur Wahl dieser Vorgeschlagenen – egal ob sie eine Mehrheit der Bezirksräte hinter sich haben oder nicht.
Unsere Vorschläge:
Abschaffung des alleinigen Vorschlagsrechtes. Entweder freie Wahl (freie Mehrheitsbildung in den Bezirksräten) durch die Bezirksvertretung, oder Direktwahl durch die Bezirksbevölkerung gleichzeitig mit der Bezirksvertretungswahl mittels eigenen Stimmzettels. Erreicht keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit, findet zwei Wochen später eine Stichwahl zwischen den beiden Erstplazierten statt.
Begründung:
Das derzeitige Vorschlagsrecht ist ein undemokratischer Anachronismus.
In Währing (18. Bezirk) beispielsweise haben 2005 Bezirksvorsteher und 1. Stellvertreter jeweils nur 15 Pro- aber 25 Gegenstimmen bekommen, gelten aber dennoch als gewählt. Das ist gegen den Sinn der Demokratie!
Kosten:
Bei der freien Wahl durch die Bezirksvertretung gibt es keine zusätzlichen Kosten, bei der Volkswahl nur geringfügig höhere (Druck zusätzlicher Stimmzettel, die ohnehin die kandidierenden Listen bezahlen). Nur bei einer Stichwahl würden relevante Mehrkosten entstehen. Die Erfahrungen in anderen Bundesländern, wo die Bürgermeister unabhängig vom Gemeinderat direkt vom Volk gewählt werden, zeigen, daß Stichwahlen eher selten notwendig sind. D.h. keine relevante Kostenerhöhung für die öffentliche Hand zu erwarten. 

5. AUSBAU DES DEMOKRATISCHEN SYSTEMS
Derzeit hat ein Großteil der Bürger keine Beziehung zur Bezirkspolitik. Im 22. Bezirk z.B. weiß ein Drittel der BürgerInnen nicht, wer ihr/e BezirksvorsteherIn ist. Weite Bezirksteile am Stadtrand machen einen geradezu verwahrlosten Eindruck, da sich nicht genug Lokalpolitiker finden, die sich um eine gepflegte Wohnumwelt kümmern.
Unsere Vorschläge:
Überdurchschnittlich große Bezirke (etwa ab 70 000 Einwohnern), die mehrere gewachsene lokale Zentren aufweisen, sollten entweder geteilt werden oder es sollen Bezirksteile mit gewählten örtlichen Vertretungsgremien ausgestattet werden. Deren Mitglieder sollen sich um die Anliegen der Bürger vor Ort kümmern und für eine ansprechende Gestaltung der Wohnumwelt sorgen.
Begründung:
Damit die BürgerInnen eine Beziehung zur Politik und zum ganzen Gemeinwesen aufbauen können, sind kleinere, überschaubare Einheiten notwendig. Um Bezirke, wie etwa Favoriten oder Donaustadt sorgfältig zu betreuen, sind mehr als 60 aktive Lokalpolitiker notwendig.
Kosten:
Je nach Gründlichkeit einer solchen Reform entstehen Mehrkosten, die sich aber im Rahmen dessen bewegen, was andere Bundesländer für ihre viel größere Anzahl an Gemeinderäten und für die Bürgermeister ausgeben. Das sollte auch uns in Wien die Demokratie wert sein. Ein erheblicher Teil der entstehenden Mehrkosten könnte durch Einsparung der nicht amtsführenden Stadträte, die große Gehälter beziehen obwohl sie keine Funktion ausüben, gewonnen werden.

6. AUSBAU DER DIREKTEN DEMOKRATIE
In schwerwiegenden, für die weitere Zukunft bedeutsamen Anliegen wollen BürgerInnen nicht nur eine Meinung äußern und dann frustriert mit ansehen, wie gegen ihre Überzeugung gehandelt wird.
Unsere Vorschläge:
Wenn ein Volksbegehren - sei es auf Gemeinde- oder Bezirksebene - von mehr als 10% der Wahlberechtigten unterzeichnet wird und der Gemeinderat bzw. Bezirksrat keinen Beschluss fasst, der dem Begehren entspricht, muss es einer Volksabstimmung unterzogen werden, deren Entscheidung bindend ist.
Begründung:
Mündige Bürger, die sich bekanntlich alle wünschen, haben das Bedürfnis bei wichtigen Anliegen direkt mitzubestimmen. Das entspricht dem gestiegnen Selbstbewusstsein und Bildungsgrad.
Kosten:
Wenn dadurch manche unsinnige Projekte eingespart werden, sind die Kosten für die Abwicklung von Volksbegehren und Abstimmung wieder wettgemacht.

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