WiF - Wiener Forum - 5. 1. 2006
Demokratische Initiative
"Demokratische Initiative" - bestehend aus: Für Österreich (18.Bez.), Wiener Forum (22.Bez.) und Alternative 19 (19.Bez.) will Wiener Wahlrecht und Verfassung demokratisieren.
Die Wiener Gemeinderatswahlen sind geschlagen. Die Wahlbeteiligung lag mit 60,81 % auf einem historischen Tiefststand. Neben dem Selbstverständnis der politischen Akteure der etablierten Parteien (Politik wird von ihnen zumeist als Selbstbedienungsladen für sich, ihr persönliches Umfeld und ihre jeweiligen Lobbies betrachtet), hat ein weder unserer Zeit, noch ihren Bedürfnissen angemessenes Wiener Wahlrecht (bzw. Wiener Stadtverfassung) sicherlich entschieden zu diesem Umstand beigetragen.
Das Wiener Wahlrecht – die Wiener Stadtverfassung stammen in ihren wesentlichen Zügen aus den frühen 30’ern des letzten Jahrhunderts. Gemessen an ihren Vorläufern, zu dieser Zeit sicherlich ein deutlicher Fortschritt in Punkto Demokratisierung, zeigt sie heute massive demokratiepolitische Defizite. Die aktuelle Wiener Stadtverfassung ist weder auf dem Stand der Zeit noch in Einklang mit der österreichischen Verfassung sowie den in den EU-Vertragsbestimmungen verankerten Grundrechten der Europäischen Gemeinschaft. (Beispiele entnehmen Sie bitte der Beilage.)
Einige Gruppierungen politisch aktiver Wiener BürgerInnen haben beschlossen, sich dieses Themas anzunehmen und in einer gemeinsamen Initiative daran zu arbeiten den prädemokratischen, autoritären Anachronismus den die Wiener Stadtverfassung in ihrer aktuellen Form darstellt, zu korrigieren. Idealerweise im Konsens mit den in Gemeinde- und Bezirksräten vertretenen Parteien und anderen politischen Gruppierungen, halten sowohl österreichisches als auch EU Rechtssystem angemessene Mittel bereit, eventuelle Demokratieverstösse zu korrigieren.
Günter Ofner, Bürgerliste für
Österreich (Ö)
Georg Hartl, Wiener Forum (WiF)
Armin Delacher Alternative19
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Beilage:
„So ist es zwar den demokratisch gewählten MandatarInnen der Wiener
Bezirksvertretungen möglich, Anträge zu beschließen,- allerdings ist der / die
von der Bezirksvertretung gewählte Bezirksvorsteher/in an diese Beschlüsse nicht
im geringsten gebunden und ist ohne weiteres in der Lage, auch explizit gegen
derartige Beschlüsse allein maßgeblich im Widerspruch zum Beschluß der
Bezirksvertretung zu entscheiden, was auch durchaus so gepflogen wird. Wiener
Bezirksvorsteher / Bezirksvorsteherinnen sind ausschließlich dem Wiener
Bürgermeister verpflichtet.
Bezirksvorsteher / Bezirksvorsteherinnen werden bei Ortsverhandlungen u.dgl. im Rahmen von Verwaltungsverfahren im Bezirk, an denen sie nicht persönlich teilnehmen können, von Mitgliedern der gewählten Bezirksvertretung (Bezirksräten/Bezirksrätinnen) vertreten. Dazu ist es den BezirksvorsteherInnen jederzeit möglich, für ihm wesentliche Anliegen allein jene Bezirksräte / Bezirksrätinnen zu betrauen, die seiner/ ihrer eigenen politischen Fraktion angehören, während mit unwesentlichen Belangen nur Mitglieder anderer Fraktionen betraut werden.
Ferner steht es der Bezirksvorsteherin/ dem Bezirksvorsteher völlig frei, ob und in welchem Umfang er die gewählten Gremien der Bezirksvertretung (Ausschüsse und Kommissionen) mit Belange des Bezirkes zur Beratung und Entscheidung konfrontiert.
Obwohl in den Bezirksvertretungen beispielsweise so genannte „Verkehrskommissionen“ gewählt und eingerichtet sind, obliegt es dennoch der alleinigen Entscheidung der Bezirksvorsteherin/ des Bezirksvorstehers, inwieweit er dieses Gremium mit Fragen der Verkehrsorganisation im Bezirk befaßt oder dies unterläßt und nach eigenem Gutdünken entscheidet. Zu derartigen Entscheidungen ist der Bezirksvorsteher/ die Bezirksvorsteherin nicht einmal zu einer obligaten Information der Bezirksvertretung über seiner/ ihre Entscheidungen verpflichtet.
Die Wiener BezirksvorsteherInnen können nach alleinigem Gutdünken zu zahlreichen Aufgaben des Bezirkes ( Kinder- Jugend, - Senioren, - Drogenpolitik etc.) MandatarInnen mit der Wahrnehmung aller Aufgaben betrauen, die diesbezüglich im Bezirk anfallen. Diese MandatarInnen sind ihrerseits keinesfalls der Bezirksvertretung verpflichtet, sondern nur der Bezirksvorsteherin /dem Bezirksvorsteher und sind zu ihrer Tätigkeit ebenfalls nicht einmal zu Berichten gegenüber der Bezirksvertretung verhalten.
Die Vorsitzenden der Wiener Bezirksvertretungen können Anträge von MandatarInnen des Bezirkes ohne jede Begründung als unzulässig bezeichnen und von der Tagesordnung absetzen. Rechtsmittel dagegen bestehen keine, Debatten sind dazu nicht zulässig.“
Quelle: Wolfgang Krisch; BR,
GRÜNE Penzing
http://www.wolfgangkrisch.at/Penzing/03Materialien/Beschwerde_an_EU-Antwort,22.5.02.htm#Krisch